RECHTSBERATUNG
Wir beraten unsere Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Bei Gerichtsprozessen vertreten wir Ihre Interessen und unterstützen gleichzeitig, als Organe der Rechtspflege, Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung.
Ziel ist eine Einigung mit den Finanzbehörden mit einem tragbaren finanziellen Ergebnis.
Bei Steuerstrafsachen sind die Abwehrrechte des Steuerpflichtigen zu wahren. Dies gilt insbesondere bei gerichtlichen Verfahren.
Es werden alle Arten von Rechtsbehelfen eingesetzt:
Einspruchsverfahren, Erlassanträge, Stundungsanträge, Ratenzahlungsanträge, Aussetzungsverfahren, uvm.
Es werden alle Klagearten und Anträge nach der Finanzgerichtsordnung eingesetzt.
Es werden Verträge nach dem BGB; HGB; GmbHG, AktG, uvm. erstellt.
Gutachten werden ua. zu Vertragsgestaltungen oder im Fall von Schadenersatzansprüchen erstellt.