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Steuerberatung2019-01-26T18:30:37+00:00

STEUERBERATUNG

Wir entlasten Sie im Umgang mit dem komplexen, sich ständig wandelnden Steuerrecht und geben Ihnen dabei rechtliche Sicherheit. Im Rahmen der Steuerberatung helfen wir Ihnen, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

FÜR PRIVATPERSONEN

  • Beratung im nationalen und internationalen Steuerrecht

  • Einkommensteuererklärungen

  • Grenzgängerbesteuerung

  • Feststellungserklärungen

  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren

  • Besteuerung von Expats

  • uvm.

Weitere Informationen

FÜR UNTERNEHMEN

  • Finanzbuchhaltung

  • Jahresabschlüsse

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Internationales Steuerrecht

  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren

  • Meldewesen an das Bundeszentralamt für Steuern

  • uvm.

Weitere Informationen

STEUERBERATUNG FÜR PRIVATPERSONEN

Im Dickicht der steuerlichen Regelungen unterstützen wir Privatpersonen mit Sitz in In- und Ausland bei ihren steuerlichen Belangen, Fragestellungen und Erfüllung steuerlicher Verpflichtung. Dabei steht für uns die Zufriedenheit der Mandanten und damit verbunden die Optimierung der steuerlichen Belastung im Vordergrund.

Ob aufgrund einer Aufforderung des Finanzamtes oder weil ein Anspruchs auf Rückvergütung erkannt wurde – wir übernehme die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und finden die optimale steuerliche Lösung für Sie.

Als qualifizierter Partner stehen wir Ihnen mit aktuellem Fachwissen zur Seite und setzen uns für Ihr Recht ein.

Erwirtschaften Sie zusammen mit anderen Erben gemeinsame Einkünfte oder sind Sie Teil einer Grundstücksgemeinschaft? In diesem Fall ist sind die gemeinsamen Einkünfte im Rahmen der Feststellungserklärung gesondert je beteiligte Personen und auch einheitlich für die Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaft zu ermitteln.

Zu den häufigsten Einkünfte in diesem Bereich zählen Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Die rechtzeitige und sorgfältige Prüfung von ergangenen Steuerbescheiden ist notwendig, um Rechtsnachteile zu vermeiden und Fehler der Finanzverwaltung zu berichtigen. Die Pilz & Schweizer Steuerberater, Rechtsanwalt PartGmbB übernimmt gerne die Überprüfung Ihrer Steuerbescheide und führt die außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren für Sie. Bei Bedarf klagen wir dabei auch gerne Ihr Recht vor den Finanzgerichten ein.

Sollten Sie einen Wegzug aus Deutschland in die Schweiz planen, so kann sich ein sog. „überdachendes Besteuerungsrecht“ Deutschlands für Sie ergeben. Zu den Voraussetzungen und hieraus resultierenden Rechtsfolgen sowie zur Vermeidung des überdachenden Besteuerungsrechts können wir Sie gerne beraten.

Weiter ist auch beim Halten von Anteilen an einer deutschen Kapitalgesellschaft eine weitere Besteuerung im Zeitpunkt des Wegzugs möglich. Bei einer frühzeitigen steuerlichen Beratung können wir Ihnen Lösungen zu diesen Fallstricken aufzeigen.

Sollten Sie einen Zuzug nach Deutschland planen, so berechnen wir gerne für Sie die sich in Deutschland voraussichtlich ergebende Steuerbelastung.

STEUERBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

Wir unterstützen Unternehmen im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Interessen. Dabei ist neben den Interessen der Unternehmer, einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften, auch die Steueroptimierung sowie die optimale Darstellung gegenüber Kapitalgebern wie z. B. Banken zu verstehen.

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage von Unternehmen dar und verdeutlicht die Ergebnisse einer professionellen Buchhaltung. Darüber hinaus dient der Jahresabschluss dem Unternehmen, den Anteilseignern und externen Geldgebern als Informationsmedium, als Entscheidungsgrundlage und somit auch als wichtiges Steuerungsinstrument.

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Erstellung der Handels- und Steuerbilanz (oder einer Einheitsbilanz) sowie dazugehöriger Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Anfertigung des Jahresabschlusses in Berichtsform,
  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen (Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, ggf. Körperschaftsteuererklärung),
  • Jahresabschlussanalyse und
  • Reporting und Meldewesen (Übermittlung der Jahresabschlussdaten an den Bundesanzeiger, Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt etc.).

Für Selbständige, Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte u .v. m.) sowie Kleingewerbetreibende erstellen wir die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Sind Sie Teil eines Zusammenschlusses mehrere Personen und erwirtschaften gemeinsame Einkünfte? In diesem Fall ist die Erstellung einer Feststellungserklärung notwendig. Wir übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärung und ermitteln die Einkünfte der einzelnen Beteiligten.

Die Finanzbuchhaltung ist das Fundament unternehmerischer Entscheidungen. Aus diesem Grund ist eine korrekte, sorgfältige und aussagefähige Finanzbuchhaltung notwendig. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Rechnungswesens und erstellen eine strukturierte, ordentliche und transparente Buchhaltung für Sie.

Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Einrichtung und Führung der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchführung,
  • Erstellung und fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der zusammenfassenden Meldungen und
  • Buchführung für Heilberufe, Kleingewerbetreibende und Freiberufler.

Neben der Buchhaltung fertigen wir mandantenspezifisch monatlich bzw. quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen an, die als Informations- und Steuerungsinstrument dienen. Kennzahlen und Benchmarkvergleiche können wirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig transparent darstellen und ermöglichen eine rechtzeitige Reaktion.

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum einzelner Tätigkeiten, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

Gerne bieten wir dabei folgende Leistungen an:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Meldungen an die Krankenkassen,
  • Lohnsteueranmeldungen,
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften,
  • Erstellung von Personalbescheinigungen,
  • Erstellung von sonstigen Bescheinigungen und
  • Erstellung von Sofortmeldungen.

Die rechtzeitige und sorgfältige Überprüfung von ergangenen Steuerbescheiden ist notwendig, um Rechtsnachteile zu vermeiden und Fehler der Finanzverwaltung zu berichtigen.

Die Pilz & Schweizer Steuerberater, Rechtsanwalt PartGmbB übernimmt gerne die Überprüfung Ihrer Steuerbescheide und führt die außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren für Sie. Bei Bedarf klagen wir dabei auch gerne Ihr Recht vor den Finanzgerichten ein.

Im Falle einer Betriebs- bzw. Außenprüfung begleiten wir Sie von A wie Ankündigung bis Z wie Zahlungserleichterung und fungieren gerne als erster Ansprechpartner für den Prüfer.

In Abstimmung übernehmen wir auch die fachliche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung.

Wir unterstützen und betreuen ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder Tochterkapitalgesellschaft begründen bzw. im Leistungsaustausch mit deutschen Unternehmen stehen.

Zudem beraten wir auch ausländische Unternehmen mit deutschen Anteilseignern im Bereich des Außensteuergesetzes.

Zu unserem Leistungsangebot für ausländische Unternehmen zählen folgende Leistungen:

  • Registrierung des in Deutschland ansässigen Unternehmens bzw. die zu begründende Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt,
  • Beantragung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung des deutschen Unternehmens/Unternehmensteil,
  • Übernahme der Umsatzsteuervoranmeldungen und der zusammenfassenden Meldung,
  • Anfertigung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen,
  • Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern,
  • Steuerliche Beratung bei Zahlung von Lizenzgebühren an deutsche Lizenzgeber,
  • Unterstützung bei Erstellung der MURI-Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern und
  • Erstellung von Steuererklärungen nach § 18 AStG (sog. „Hinzurechnungsbesteuerung“).

Bei einer Unternehmensgründung sind neben einer steuerrechtlichen Beratung auch die Fragen nach der optimalen Rechtsform relevant.

Ob GmbH, KG, OHG, GbR, PartG oder eine Mischform- bei der Wahl der geeigneten Rechtsform spielen viele Faktoren eine Rolle. Zu diesen zählen bspw. Haftung, Gründungskosten, Kapitalaufbringung, Leitung und Kontrolle des Unternehmens, Steuerbelastung sowie der laufende Verwaltungsaufwand.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen. Zu unseren Leistungen zählen dabei:

  • Rechtsformberatung,
  • Vertragsgestaltung (siehe Rechtsberatung) und
  • Anmeldung und Registrierung des Unternehmens (bspw. steuerlicher Erfassungsbogen für das Finanzamt).